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Verkehrsrecht

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Bereitschaftszeit

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition «Bereitschaftszeit»

Zeit, während der ein Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz präsent sein muss, aber in Bereitschaft bleiben muss, um allenfalls seine Arbeitstätigkeit wieder aufzunehmen.

Rechtliche Handhabung

  • voraussichtliche Bereitschaftszeit muss dem Arbeitnehmer im Vornherein mitgeteilt werden. (Macht dies der Arbeitgeber nicht, gilt die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit!)
  • Bereitschaftszeit gilt nicht als Ruhezeit.
  • keine gesetzlichen Einschränkungen betreffend Dauer der Bereitschaftszeit
  • Entlöhnung der Bereitschaftszeit ist im Arbeitsvertrag zu verankern
  • Wartezeiten bei Kunden oder am Zoll gelten als Bereitschaftszeit, sofern die voraussichtliche Dauer bekannt ist.

Vorbehalt / Disclaimer

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