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Verkehrsrecht

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Fahrerflucht

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage

  • SVG 92 Abs. 2, 51, 92 Abs. 1

Begriff

Fahrerflucht im weiteren Sinne:

  • Flucht nach Verursachung eines Unfalls mit Personen- oder reinem Sachschaden

Fahrerflucht im engeren Sinne:

  • Flucht des Fahrzeugführers nach Verursachung eines Unfalls mit Personenschaden

Grundsatz

Ereignet sich ein Unfall, so müssen alle Beteiligten sofort anhalten! Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist strafbar!

Pflichten der Unfallbeteiligten

  • Haltepflicht
  • Benachrichtigung der Polizei (auch wenn der Verletzte dies nicht möchte!)
  • Benachrichtigung der Bahnverwaltung, wenn Unfall bei Bahnübergang
  • Hilfeleistung (Pflicht besteht auch für Unbeteiligte, sofern zumutbar)
  • Sicherung des Verkehrs (sofern möglich)
  • Verweilen auf der Unfallstelle und Mitwirkung bei der Feststellung des Tatbestands

Hinweis:

Bei reinem Sachschaden genügt es, wenn:

  • sofort angehalten wird und
  • der Schädiger sofort den Geschädigten benachrichtigt und Name und Adresse angibt

» falls dies nicht möglich ist, muss Polizei verständigt werden!

Strafmassnahmen

  • Busse: bei allg. Pflichtverletzung
  • Freiheitsstrafe oder Geldstrafe: bei Tötung oder Verletzung eines Menschen
  • evtl. Entzug des Fahrzeuges: wenn Fahrzeug als „Tatwaffe“ betrachtet wird

Massnahmen beim Führerausweis

  • evt. Führerausweisentzug für best. Zeit: bei Verkehrsregelverletzung

Tatbestand der Fahrerflucht i.e.S.

Fahrerflucht nach SVG 92 Abs. 2 begeht, wer:

  • Führer des Unfall verursachenden Fahrzeuges ist (Mitinsasse evtl. Gehilfe/Mittäter)
  • durch den Unfall einen Menschen verletzt oder tötet
  • ohne Erlaubnis der Polizei den Unfallort verlässt und
  • dabei vorsätzlich oder fahrlässig handelt
Kasuistik
BGE 79 IV 74 ff. Fahrzeugführer, der in einen Unfall verwickelt war und zunächst auch auf der Unfallstelle bleibt. Diese dann aber, unbekümmert um seine Pflichten, ohne triftigen Grund vor Eintreffen der Polizei verlässt. Fahrerflucht nach SVG 92 Abs. 2
BGE 93 IV 43 ff. Fahrzeugführer, welcher einen ungewöhnlichen Stoss während der Fahrt wahrnimmt und daraufhin pflichtgemäss anhält. Jedoch die Situation dann nur oberflächlich abklärt und deshalb den Schwerverletzen übersieht und seine Fahrt fortsetzt. fahrlässige Fahrerflucht nach SVG 92 Abs. 2

Sonderfälle

Schifffahrt
Gesetzliche Grundlage: Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG)

  • BSG 24: Pflicht zur Meldung von Unfällen mit Personen- oder Sachschaden
  • BSG 42 Abs. 2: Geld- oder Freiheitsstrafe bei Fahrerflucht mit Personenschaden

Skifahren
Gesetzliche Grundlage: Strafgesetzbuch (StGB)

  • StGB 128: Geld- oder Freiheitsstrafe bei Fahrerflucht mit Personenschaden

Reiten
Gesetzliche Grundlage: Strafgesetzbuch (StGB)

  • StGB 128 = „Unterlassung der Nothilfe“
  • SVG kommt nicht zur Anwendung, da es sich beim Unfallverursacher nicht um einen Fahrzeuglenker handelt.
  • StGB 128: Geld- oder Freiheitsstrafe bei Fahrerflucht mit Personenschaden

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