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Verkehrsrecht

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Fliessender Verkehr Nutzfahrzeuge

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als fliessender Nutzfahrzeug-Verkehr gelten alle nicht geparkten schweren Fahrzeuge, unabhängig davon, ob sie fahren oder halten.

Begriffe des fliessenden Verkehrs

ARV-Verstoss:

» Arbeits- und Ruhezeiten für Berufsfahrer

Gefahrgut:

Stoffe, von denen aus bei einem Umschlag- oder Transportunfall auf Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Mensch und Tier Gefahren ausgehen können.

Überholverbot für LKW’s:

LKW’s dürfen weder PKW’s noch LKW’s überholen.

Überlast:

Der LKW weist mehr als sein zugelassenes Gesamtgewicht aus.

Sachbeförderung

Die Sachbeförderung ist der gewerbsmässige Transport von Gegenständen auf der Strasse. Als sog. Werkverkehr gilt, wenn der Verlader die Ware mit eigenen Fahrzeugen von der Ladestelle zum Empfänger führt.

Personenbeförderung

Das Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) regelt für die gewerbsmässige Personenbeförderung folgende Aspekte:

  • Konzession
  • Grundpflichten
    • Transportpflicht
    • Fahrplanpflicht
    • Betriebspflicht
    • Tarifpflicht
  • Transportvertrag
  • Transport von Reisegepäck
  • Finanzierung (bestelltes Verkehrsangebot)
  • Rechnungslegung
  • Haftung
  • Aufsicht und Strafbestimmungen.

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