LAWINFO

Verkehrsrecht

QR Code

Schweizerische Besonderheiten

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Höchstgeschwindigkeiten

strassenbedingte

Innerorts

 

50 km/h

Ausserorts

 

80 km/h

auf Autostrassen

 

100 km/h

auf Autobahnen

 

120 km/h

fahrzeugbedingte

Nutzfahrzeuge (LKW)

Innerorts

50 km/h

Ausserorts

80 km/h

auf Autostrassen

80 km/h

auf Autobahnen

80 km/

LKW mit Anhänger

Innerorts

50 km/h

Ausserorts

80 km/h

auf Autostrassen

80 km/h

auf Autobahnen

80 km/h

Busse

Innerorts

50 km/h

Ausserorts

80 km/h

auf Autostrassen

100 km/h

auf Autobahnen

100 km/h

Vorfahrt

strassenbedingt

Keine Signalisation

Rechtsvortritt

 

Signalisation

Signalisation massgebend

 

(schmale) Bergstrassen

Vortritt des aufwärtsfahrenden Fahrzeugs

 

Befahrbarkeit von Strassen und Pässen

Tel. 163

fahrzeugbedingt

  • Polizei
  • Sanität
  • Feuerwehr

Wenn Ankündigung durch

  • Blaulicht
  • Wechselklanghorn

 

Sicherheitsgurten / Helmtragepflicht

Tragepflicht Sicherheitsgurten

auf

  • Vordersitzen
  • Rücksitzen

Tragepflicht Helm

für

  • Motorradfahrer
  • Motorfahrradfahrer

Blutalkoholgrenzwerte in der Schweiz

Fahrunfähigkeit wegen Alkoholeinwirkung

bei einer Blutalkoholkonzentration

von 0,5 oder mehr Gewichtspromillen

Qualifizierte Fahrunfähigkeit

bei einer Blutalkoholkonzentration

von 0,8 oder mehr Gewichtspromillen

Verkehrsinformation in der Schweiz

Radio

DRS 1 (UKW)

Mittelwelle, 531 kHz

Täglich während 24 Stunden bei Bedarf, in der Regel nach den Nachrichten oder zur vollen Stunde

Ausnahmen:
07.30 Uhr
12.30 Uhr
17.30 Uhr
18.45 Uhr
nach den Nachrichten

Telefon 163

Strassenzustand
Verkehrslagebericht
Baustellenbulletin

 

Internet

www.viasuisse.ch

 

www.truckinfo.ch

 

Automobilclubs

ACS, Bern

+41 (0)31 312 15 15

TCS, Genf

+41 (0)22 735 80 00

Unfallmeldungen / Pannendienst in der Schweiz

117

Unfälle mit Verletzten

Sofort Polizei verständigen.

Telefon 117 verbindet in der ganzen Schweiz mit der Polizei

140

Pannenhilfe verlangen

Anruf gelangt zu TCS (Touring Club Schweiz), welcher den Anrufenden mit der nächstgelegenen Touring-Hilfe oder Garage verbindet

Pannentelefonapparate

An

  • Autobahnen
  • Passstrassen

 

Autobahnvignette

Nationalstrassenabgabe

Für in- und ausländische Fahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von je 3,5 to, die auf Nationalstrassen erster und zweiter Klasse (Autobahnen und Autostrassen) verkehren

Fahrzeuge müssen mit Vignette versehen sein

Jährliche Abgabe

CHF 40.–

Bezahlung vor Benützung abgabepflichtiger Strassen

Keine „Mautstationen“ an den Einfahrten (Selbstdeklaration durch Vignettenaufkleben)

Gültigkeitsdauer

01.12. des Vorjahres
bis
31.01. des Folgejahres

Missachtung

Busse: CHF 200.—
+
Vignettenkauf von CHF 40.–

Verkaufsstellen
SCHWEIZ

  • Postämter
  • Tankstellen
  • Autowerkstätten
  • Zollstellen

 

Verkaufsstellen
DEUTSCHLAND

 

Merkblätter zum abgabepflichtigen Strassennetz

Zollstellen

Zollkreisdirektionen oder
Oberzolldirektionen
Tel. +41 (0)31 323 38 55
Tel. +41 (0)31 322 59 88

Internet

 

Eidgenössische Zollverwaltung: Nationalstrassenabgabe / Vignette

Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Kürzel

LSVA

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Definition

Eidgenössische Abgabe, die abhängig ist

  • vom Gesamtgewicht
  • von der Emissionsstufe
  • von den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein

Die Entrichtung erfolgt für Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die

  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to aufweisen
  • dem Gütertransport dienen
  • im In- oder Ausland immatrikuliert sind und das Strassennetz der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein befahren

Abgabesätze

Abgabekategorie

Tarif

I      (Eurokat. 2,1,0 + früher) 2,88 Rp./tkm
II     (Eurokat. 3) 2,52 Rp./tkm
III    (Eurokat. 4,5,6 + später) 2,15 Rp./tkm

Rechnungsbeispiel

Massgebendes Gewicht

18 to

Emissionsabgabe III 2,15 Rp./tkm
Gefahrene Kilometer 100 km
Rechnung 18×2,15×100=3’870 Rp.= CHF 38.70

Erhebungsverfahren

Unterscheidung in

Erhebung durch

inländische Fahrzeuge On Board Unit, welches mit dem Fahrtschreiber gekoppelt ist
ausländische Fahrzeuge Entweder mittels EDV-unterstützter Abrechnung am Terminal (ID-Card) oder bei Anwendung eines freiwilligen On Board Units Anmeldung beim Grenzübertritt über die DSRC-Funkbaken

Abgabentilgung

Unterscheidung in

  • Inländische Fahrzeuge

 

 

  • Ausländische Fahrzeuge

Erhebung durch

  • Rechnungsstellung der Strassenverkehrsämter
  • Bei Ausfahrt aus der Schweiz in bar oder mit einer von der Zollverwaltung anerkannten Tankkarte (zB DKV, Shell, UTA, Routex und andere)

Umfassende Informationen

Oberzolldirektion
Abteilung LSVA
Monbijoustrasse 91
CH-3003 Bern
Tel.   +41 (0)31 323 07 83
FAX  +41 (0)31 323 70 90

www.lsva.ch

Fahrzeuge für den Personentransport

Typen

  • Reisebusse
  • Wohnmotorwagen
  • etc.

Es besteht eine pauschale Abgabepflicht.

Es wird weder ein Erfassungsgerät noch eine ID-Card.

Bemessungsgrundlage sind Gesamtgewicht, Anhängelast und die Abgabeperiode

Nutzfahrzeug-Masse und –Gewichte

Höchsthöhe

Fz-Kategorien

Alle

4,00 m

Höchstlänge

Nutzfahrzeuge

Länge des Fahrzeugs ohne Ladung:

 
Motorwagen, ausg. Busse 12,00 m
Anhänger, ausg. Sattelanhänger 12,00 m
Busse mit 2 Achsen 13,50 m
Busse mit mehr als 2 Achsen 15,00 m
Sattelmotorfahrzeuge 16,50 m
Anhängezüge **) 18,75 m
Gelenkbusse 18,75 m

Gelenkbusse /

Busse

Länge einschliesslich abnehmbarer Zubehörteile wie Skiboxen

wie Nutzfahrzeuge

Breite

allgemein

Motorfahrzeuge und Anhänger

2,55 m

 

Klimatisierte Fahrzeuge

Mit oder abnehmbare Aufbauten, die besonders für die Beförderung von Gütern in temparaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschliesslich der Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind

2,60 m

Gewichte

Einzelmotorfahrzeuge

mit 2 Achsen

18 to

mit 3 Achsen *) 25 to
mit 4 Achsen 32 to
mit mehr als 4 Achsen 40 to

Anhängerzüge

 

40 to

Sattelmotorfahr-zeuge

 

40 to

*) 26 Tonnen bei 3-achsigen Motorwagen, wenn die Antriebsache mit Doppelbereifung und Luftfederung oder mit einer als gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist

**) Giga-Liner sind (noch) nicht bewilligt

Sonntags- und Nachtfahrverbot

Fahrzeugkategorien

Schwere Motorwagen

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr al 3,5 to, ausgenommen Fahrzeuge für den Personentransport und schwere Wohnmotorwagen

Sattelmotorfahrzeuge

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 5 to, ausgenommen Fahrzeuge, die einen Sattelanhänger mit einem zum Wohnen dienenden Aufbau mitführen

Fahrzeuge mit Anhänger

Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to

Sonntagsfahrverbot

Gültigkeit

An allen Sonntagen

An den Feiertagen

  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt (Christi Himmelfahrt)
  • Pfingstmontag
  • 1. August (Bundesfeiertag)
  • Weihnachten
  • 26.12, wenn Weihnachten nicht auf einen Montag oder Freitag fällt

Nachtfahrverbot

Gültigkeit

22.00 bis 05.00 Uhr

Alpentunnels und Bahntransporte in der Schweiz

Autotransport durch Bahntunnel

Durch folgende Bahntunnels werden Autos befördert

 

Alpenstrassen-Tunnels

Grosser St. Bernhard (Wallis-Aostatal)

Benützungsgebühr

San Bernadino-Tunnel (Graubünden-Tessin)

gebührenfrei

Gotthard-Tunnel (Göschenen-Airolo)

gebührenfrei

LKW-Bahntransport Gotthard

HUPAC AG

 

LKW-Bahntransport Lötschberg

bls.Autoverlad Lötschberg  

Schweizerische Autokennzeichen

AG

Kanton Aargau

AI

Kanton Appenzell Innerrhoden

AR

Kanton Appenzell Ausserrhoden

BE

Kanton Bern

BL

Kanton Baselland

BS

Kanton Basel-Stadt

FR

Kanton Freiburg / Fribourg

GE

Kanton Genf / Genève

GL

Kanton Glarus

GR

Kanton Graubünden

JU

Kanton Jura

LU

Kanton Luzern

NE

Kanton Neuenburg / Neuchâtel

NW

Kanton Nidwalden

OW

Kanton Obwalden

SG

Kanton St. Gallen

SH

Kanton Schaffhausen

SO

Kanton Solothurn

SZ

Kanton Schwyz

TG

Kanton Thurgau

TI

Kanton Tessin / Ticino

UR

Kanton Uri

VD

Kanton Waadt / Vaud

VS

Kanton Wallis / Valais

ZG

Kanton Zug

ZH

Kanton Zürich

… U

Garagennummer

… CD

CD (Corps diplomatique) bzw. CC (Corps consulaire) gefolgt vom Kantonskürzel und zwei Zahlen, wovon die zweite Zahl den Entsendestaat kennzeichnet und die erste Zahl eine Laufnummer für die Fahrzeuge dieses Staates darstellt.

  • Nationale Vertretungen haben dabei ein CD bzw. CC in weisser Schrift in einem grünen Feld.
  • Internationale Organisationen führen ein CD in weisser Schrift in blauem Feld.
  • Militärattachés führen analog anstelle von CD/CC ein AT in weisser Schrift auf grünem Grund, gefolgt vom Kantonskürzel.

… CC

… AT

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.