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Verkehrsrecht

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Illegale Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen

Datum:
15.05.2014
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Strassenverkehr, Via sicura
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Seit dem 1. Januar 2013 ist das erste Massnahmenpaket «Via sicura» in Kraft, welches die öffentliche Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen auf Schweizer Strassen verbietet. Jetzt wurden erste Personen gebüsst, die sich dem neuen Gesetz widersetzten.

Radarwarnungen im Privatradio bereits seit 2008 verboten

«Vorsicht – Auf der A1 zwischen Winterthur-Ohringen und Oberwinterthur wird heute geblitzt.» – Noch vor wenigen Jahren war es gang und gäbe, dass man auf der morgendlichen Fahrt mit dem Auto zur Arbeit durch den Privatradiosender der Wahl vor Geschwindigkeitskontrollen gewarnt wurde. Was im angrenzenden Ausland noch heute zur gängigen Praxis gehört, ist in der Schweiz für konzessionierte Radiosender bereits im Jahre 2008 durch das BAKOM verboten worden. In der Antwort auf eine Interpellation von Dominique de Buman, welche im September 2008 eingereicht wurde und nach der Rechtsgrundlage des Verbots von Radarwarnungen im Privatradio fragt, bezieht sich der Bundesrat auf Artikel 41 Absatz 3 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Laut dieser Bestimmung liegt es in der Entscheidungshoheit des Departements «in der Konzession die Ausstrahlung bestimmter Sendungsarten zu untersagen, welche der Erfüllung des Leistungsauftrags zuwiderlaufen». Der Bundesrat argumentiert, dies sei bei Radarwarnungen im Radio zweifellos der Fall, da die Warnung von Autofahrern vor Geschwindigkeitskontrollen zu einer Minderung der Wirkung derartiger Massnahmen führe.

Findige Automobilisten entdeckten neue Kanäle für Radarwarnungen

Obschon seit 2008 die Warnung durch Privatradiostation schweizweit verboten wurde, mussten Autofahrer nicht auf präzise Informationen über stationäre und mobile Verkehrskontrollen verzichten. Findige Automobilisten entdeckten bald, dass sich die neuen Kanäle, welche Social Media und das Web 2.0 bietet, hervorragend für die schnelle Verbreitung von Warnungen über Verkehrskontrollen eignen. So etablierten sich zum Beispiel vielgenutzte Facebookseiten, wie «Radarmeldungen Schweiz», oder «Mobile Radarmeldungen: Schweiz», welche beachtliche Reichweiten (40’000 und 18’000 Likes) generierten und somit täglich tausende Schweizer Autofahrer vor Kontrollen warnten. Solche Social Media Warnungsverteiler funktionierten denkbar einfach: Jeder Autofahrer, der eine Kontrolle entdeckte, konnte diese Information mittels weniger Mausklicks für ein grosses Publikum zugänglich machen.
Durch das Verbot der Kontrollwarnungen über Privatradiosender tat sich indes ein Markt für mehr oder minder professionelle Anbieter von Radarwarnungen auf. So etablierten sich dezidierte Web-Portale, in denen man sich als Autofahrer über aktuelle Kontrollstandorte informieren konnte, genauso wie Mobile-Apps für Smartphones, die einen selbst unterwegs vor Blitzern warnten. Ein besonders innovatives Beispiel für einen «Radarwarner aus Leidenschaft» gibt der Familienvater aus Alt St. Johann Fredi Looser ab, der einen SMS-Dienst für Radarfallen in der heimischen Region etablierte: Für 20 Rappen bekamen Automobilisten von ihm aktuelle Radarinformationen aus dem Raum Toggenburg auf ihr Mobiltelefon geschickt.

Verbot jeglicher öffentlicher Warnungen seit Januar 2013 in Kraft

Durch das Inkrafttreten des ersten Massnahmenpakets für mehr Verkehrssicherheit «Via sicura», wurde das Verbot vor Blitzern und anderen Verkehrskontrollen zu warnen weiter verschärft. In einem Communiqué des Bundesamts für Strassen (ASTRA) vom November 2011 heisst es lapidar: «Verbot von Radarwarnungen – öffentliche oder entgeltliche Warnungen vor Verkehrskontrollen sind verboten.»
Mit diesem Verbot wird aktiv gegen die neu etablierten Dienste vorgegangen. Viele der oben erwähnten Warnservices haben ihre Dienstleistung aus diesem Grund bereits eingestellt – so zum Beispiel auch Looser, der heute keine Warnungen mehr verschickt. Auch die professionellen Web-Angebote, welche über Kontrollstandorte informierten und von Schweizer Unternehmen bewirtschaftet wurden, sind mittlerweile vom Netz genommen worden.

Weiterhin viele Warnungen über Social Media

Anders stellt sich die Situation im Social Web dar. Auf Facebook und Twitter findet man weiterhin Angebote, die öffentlich vor Radarfallen warnen, obschon dies eigentlich verboten ist. So existieren zur Zeit verschiedene Facebookseiten, auf denen derartige Informationen anonymisiert veröffentlicht werden. Das Modell musste nach dem Verbot nicht sonderlich angepasst werden: Wer einen Blitzkasten entdeckt, informiert in einer Privatnachricht die Administratoren eines besagten Angebots, welche die genaue Position der Kontrolle auf ihrer Seite veröffentlichen. Dabei machen sich sowohl die Administratoren als auch die Autoren strafbar.
Neben privater Anbieter für derartige illegale Informationen beginnen aber auch professionelle Anbieter aus dem Ausland, den durch das Verbot neu entstandenen Markt zu bearbeiten. So etablieren sich zur Zeit Web-Services mit Firmensitz im Ausland, welche die begehrten Informationen über Kontrollstandorte verbreiten. Auch sie machen sich grundsätzlich strafbar – entgehen den Konsequenzen aber weitgehend, da es äusserst schwierig ist, rechtlich gegen Unternehmen aus dem Ausland vorzugehen.

Erste Privatpersonen mit hohen Bussen belangt

Medienberichten zufolge wurde eine junge Schweizerin von der Polizei wegen der unrechtmässigen Warnung vor Blitzern belangt. Die Frau hatte einen Post auf Facebook veröffentlicht, indem sie den Standort eines Blitzers verriet. Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, musste die besagte Radarwarnerin bei der Polizei eine Aussage zu ihrer Veröffentlichung machen und wurde mit einer Busse über 1000 Franken belangt.

Ab wann gilt eine Warnung als öffentlich?

Hört man von solch hohen Bussgeldern, die auf Blitzerwarnungen ausgesprochen werden, stellt sich die Frage, ab wann eine Warnung als öffentlich und somit illegal gilt. Eine abschliessende Antwort hierauf kann leider nicht gegeben werden, da jeder Richter im Einzelfall zu entscheiden hat, ob eine Warnung öffentlich ausgesprochen und somit illegal, oder noch unter dem Begriff der Mundpropaganda zu fassen und somit zulässig ist. Grundsätzlich, so Daniel Schnyder, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich, könne davon ausgegangen werden, dass eine Veröffentlichung an ein Publikum über 50 Personen als öffentlich gewertet werde. Da die meisten Facebook-Nutzer diese Zahl an Freunden überschreiten empfiehlt es sich also selbst auf private Postings mit Radarwarnungen zu verzichten, wenn man dem doch bemerkenswerten Bussgeld von 1000 Franken entkommen möchte.

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