LAWINFO

Verkehrsrecht

QR Code

Geltungsbereich

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die ARV1 gilt grundsätzlich für Führer von Motorwagen u. Fahrzeugkombinationen:

  • zum Sachentransport von mehr als 3.5t Gesamtgewicht
  • zum Personentransport mit mehr als 8 + 1 Sitzplätzen.

Ausnahmen:

  • Fahrzeuge mit weniger als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Fahrzeuge im Einsatz der Armee, Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz
  • Fahrzeuge zum Personentransport im Linienverkehr, sofern die Linienstrecke kürzer als 50 km ist
  • Fahrzeuge im Einsatz für Notfälle oder nicht gewerbliche humanitäre Hilfe
  • Fahrzeuge mit spezieller Ausrüstung für ärztliche Hilfe
  • Pannenhilfe im Umkreis von 100 km ab Standort
  • Fahrten zur Entwicklung, Reparatur, Wartung; Probefahrten, Überführungsfahrten zwecks Reparatur und Fahrzeugaufbau
  • Privatfahrten mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit weniger als 7.5t Gesamtgewicht
  • Veteranenfahrzeuge

Ausnahmen beschränkt auf Binnenverkehr innerhalb der Schweiz:

  • Fahrzeuge zum Personentransport bis 16+1 Sitze
  • Fahrzeugkombinationen mit Gesamtgewicht de Zugfahrzeuges bis 3.5t, Sattelschlepper mit Gesamtzugsgewicht bis 5t
  • Verwaltungsfahrzeuge des Bundes
  • Speziell ausgerüstete Fahrzeuge für Ausbildungszwecke, Fahrschulfahrzeuge oder Fahrzeuge im Einsatz für Aus- und Weiterbildung, sofern keine gewerblichen Transporte durchgeführt werden
  • Fahrzeuge im Einsatz für Kanalisations- , Hochwasserschutz-, Strassenunt3erhaltsdiensten, Sammeldienst für Siedlungsabfälle, Wasser-, Gas-, und Elektrizitätsversorgungsdienste, Telefonanbieter, Radio- und Fernsehsender
  • Zirkus- und Schaustellergewerbe
  • Fahrzeuge im werkinternen Verkehr

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.