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Verkehrsrecht

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Pausen

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Lenkzeitpausen

Nach 4.5 Std. Lenkzeit = mind. 45 Min. Pause.

(Diese Pause kann in eine von 15 Min. und einer gefolgten von 30 Min. aufgeteilt werden)

Arbeitszeitpause

Nach 6 Std. Arbeitszeit = 30 Min. Pause

Nach über 9 Std. Arbeitszeit = 45 Min. Pause

(Die Arbeitszeitpause kann in 15 Min. Pausen aufgeteilt werden)

Hinweis!

Während der Arbeitszeitpause dürfen keine beruflichen Tätigkeiten ausgeübt werden.

Wartezeiten

Wartezeit hat keinen Einfluss auf Pausen, wenn sie als Bereitschaftszeit gilt! Dies ist dann der Fall, wenn der Kunde dem Fahrer angeben kann, wie lange er zu warten hat.

Vorbehalt / Disclaimer

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