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Verkehrsrecht

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Ruhezeiten

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition «Ruhezeiten»

Zeit, in welcher der Chauffeur frei über seine Zeit verfügen kann.

Tägliche Ruhezeit

Innerhalb eines Zeitraumes von 24 Std. muss der Fahrzeugführer grds. mind. 11 Std. zusammenhängende Ruhezeit machen.

Ausnahmen!

  • 3 Mal pro Woche darf die tägliche Ruhezeit auf 9 Std. verkürzt werden
  • Tägliche Ruhezeit kann in zwei Teile unterteilt werden. Erster Teil muss mind. 3 Std., zweiter Teil mind. 9 Std. betragen.

Bei geeigneter Schlafmöglichkeit darf die tägliche Ruhezeit im abgestellten Fahrzeug verbracht werden.

Wöchentliche Ruhezeit

  • Der Fahrer hat Innerhalb von zwei Wochen grds. zwei wöchentliche Ruhezeiten von 45 Std. zu machen.
  • Spätestens nach 6 Arbeitstagen ist eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen.

Ausnahmen!

  • Unter gewissen Bedingungen kann innerhalb von zwei Wochen eine wöchentliche Ruhezeit auf 24 Std. reduziert werden.
  • Beim Personentransport darf (unter gewissen Bedingungen) bei grenzüberschreitenden Rundfahrten bis zu 12 Tage ohne wöchentliche Ruhezeit gearbeitet werden.

Vorbehalt / Disclaimer

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